In der Schweiz ist das Bankgeheimnis ein Bürgerrecht und bildet einen zentralen Bestandteil der Privatsphäre. Die persönlichen Daten von Schweizer Bürgern aber auch von Ausländern, die Finanzdienstleistungen in der Schweiz in Anspruch nehmen, sind geheim.
Schweizerische Finanzinstitute wie ACM sind verpflichtet, die Kontoangaben von Kunden vor dem Zugriff Dritter zu schützen und absolut vertraulich zu behandeln. Der vertrauliche Umgang mit Kontoangaben ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzbranche in der Schweiz.
Bei Verdacht auf kriminelle Herkunft der Gelder kann die Schweizerische Bundesanwaltschaft jedoch das Bankengesetz von 1934, in dem das Bankkundengeheimnis verankert ist, umgehen und die Herausgabe der Daten verdächtiger Konten verlangen. ACM verhindert durch strikte Anwendung der finanziellen Sorgfaltspflicht, dass ein solcher Fall je eintritt. |