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Bekämpfung der Geldwäscherei

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor ist in der Schweiz seit 1. April 1998 in Kraft. Seither wurde die Sorgfaltspflicht bei den Finanzinstituten und Banken markant verstärkt. Als Finanzdienstleistungsunternehmen ist ACM verpflichtet, die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei einzuhalten. Unsere Kunden müssen uns daher die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, die ihre Identität und die Herkunft ihrer Mittel belegen, sodass wir durch entsprechende Überprüfungen feststellen können, ob die Mittel, die ACM annimmt, aus legalen Quellen stammen. Damit unsere Kunden genau verstehen, weshalb wir persönliche Informationen benötigen, erklären wir das Verfahren nachstehend im Detail.

Was ist Geldwäscherei?

Kriminelle müssen Mittel und Wege finden, um ihre aus illegalen Quellen stammenden Gelder zu “waschen”. Dabei wird versucht, die illegalen Gelder unbemerkt in das Finanzsystem einzuspeisen, ohne Verdacht zu erregen. Wenn dies gelingt, können die Mittel danach weltweit zwischen verschiedenen Bankkonten oder Finanzprodukten transferiert oder zum Kauf von Gütern und Dienstleistungen verwendet werden. Ziel ist es, den Anschein zu erwecken, dass die illegalen Gelder aus legitimen Quellen stammen. Dabei wollen die Täter unter allen Umständen verhindern, dass die Behörden die kriminelle Herkunft der Gelder nachvollziehen können. Die “gewaschenen” Gelder werden oft zur Finanzierung weiterer Straftaten, auch mit terroristischem Hintergrund, verwendet.

Weshalb muss ich gegenüber ACM meine Identität nachweisen?

Kriminelle verwenden zum Kauf von Finanzprodukten oder -dienstleistungen oder zur Eröffnung eines Bankkontos nicht ihren richtigen Namen, da die Spur der Gelder damit allzu leicht zurückverfolgt werden könnte. Sie machen folglich falsche Angaben zu Namen und Adresse und könnten gar Ihre Personalien zum Kauf eines Produktes oder zur Kontoeröffnung verwenden. Aus diesem Grund sind Finanzunternehmen wie ACM verpflichtet, die Identität ihrer Kunden vor Eröffnung eines Kontos oder dem Verkauf eines Finanzprodukts oder von Finanzdienstleistungen eindeutig festzustellen.

Welche Identitätsnachweise und Informationen benötigt ACM?

Die von Ihnen gelieferten Unterlagen müssten Ihre Personalien und Ihren Wohnsitz eindeutig belegen. Außerdem muss aus der Kundenvereinbarung klar hervorgehen, woher die Mittel überwiesen werden (Name der Bank, Bankkonto usw.). In der Kundenvereinbarung ist ferner eindeutig die Quelle der Gelder anzugeben.

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie eines Passes oder Personalausweises. (Die Beglaubigung können Sie bei einem öffentlichen Notar oder der zuständigen Behördenstelle einholen).
  • Ihr Foto und die Unterschrift müssen deutlich sichtbar sein, damit ACM sie mit der Unterschrift auf der Kundenvereinbarung vergleichen kann.
  • In der ACM-Kundenvereinbarung ist der Name der Bank, die die Überweisung tätigt, sowie Ihre Kontonummer und der Name des Kontoinhabers anzugeben (der Name des Kontoinhabers muss mit dem Namen auf der Kundenvereinbarung, d.h. Ihrem Namen, übereinstimmen). Des Weiteren müssen sämtliche Gewinne und/oder vom ursprünglichen Betrag verbleibenden Mittel, die Sie rücküberweisen möchten, an die gleiche Kontonummer und insbesondere den gleichen Kontoinhaber, d.h. an Sie, überwiesen werden.
  • In der Kundenvereinbarung ist ferner eindeutig die Quelle der Gelder anzugeben.

Eine amtliche Beglaubigung wird verlangt, da eine solche schwieriger zu fälschen ist. Wichtig ist ferner, dass die schweizerische Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei ACM dazu verpflichtet, Ihre Identität zu prüfen und die Kopien Ihrer Unterlagen aufzubewahren. Wenn Ihre Identität nicht überprüft werden kann, ist es ACM von Gesetzes wegen untersagt, Ihnen Produkte oder Dienstleistungen anzubieten.

 
 
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