FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Seit 1. Januar 2009 sind die drei zuständigen Behörden, nämlich das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäsche (Kst GwG), in einer einzigen Behörde, der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengefasst.
"Als unabhängige Aufsichtsbehörde schützt FINMA Finanzmarktkunden, namentlich die Gläubigerinnen und Gläubiger, die Anlegerinnen und Anleger sowie die Versicherten. Sie stärkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz."
Unter der regulatorischen Aufsicht von FINMA hat ACM bei der Behörde einen Antrag auf Erteilung einer Banklizenz sowie auf den Status als Effektenhändler und Vermögensverwalter gestellt.
Nach der Erteilung der ISO 9001 und ISO 27001 Zertifizierungen, einer signifikanten Erhöhung des Aktienkapitals und der kontinuierlichen Verbesserungen des Serviceangebots belegt das Gesuch um die Erteilung der Banklizenz die Tragfähigkeit des Unternehmens und stellt einen wichtigen Maßstab für Sicherheit, Qualität und Langlebigkeit dar.